Projekt "100 Köpfe der Demokratie" an der GSS
„Der Staat gegen Fritz Bauer“ – so lautet der Titel des preisgekrönten Filmes von Lars Kraume, in dessen Zentrum der frührere hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer steht. Fritz Bauer ist einer der „100 Köpfe der Demokratie“ – eines Projektes der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus aus Stuttgart, welches Männer und Frauen vorstellt, die sich für die Demokratie in ihren verschiedenen Formen, für die Verwirklichung von Partizipation möglichst breiter Kreise der Bevölkerung eingesetzt haben. An der GSS war im Rahmen dieses Projektes Fritz Bauer im Fokus.
Für die Jahrgangsstufe der JG2 des Gymnasiums der Geschwister-Scholl-Schule ist Fritz Bauer deswegen interessant, da er als Strafverfolger in der jungen BRD eine der wichtigsten Personen bei der Verfolgung von NS-Tätern war. Ein großer Erfolg war die Identifikation des Verbrechers Adolf Eichmann in Argentinien im Zeitraum 1959-1960.
Gemeinsam mit Frau Dr. Rauschenberger vom Fritz-Bauer-Institut in Frankfurt a.M. führte die JG2 am 07.03. ein Seminar durch, in dessen Zentrum die Bewertung des Wirkens Fritz Bauers und eine Bewertung der filmischen Umsetzung stand. Für beide Fragestellungen war Fr. Dr. Rauschenberger eine hervorragende Ansprechpartnerin, da sie den Schülerinnen und Schülern der JG2 jederzeit mit zusätzlichen Information zu Leben und Wirken Bauers als auch Herausarbeitung der fiktionalen Elemente und Details der Filmhandlung zur Seite stehen konnte.
Für besonderen Eindruck sorgte die Ausleuchtung des fiktionalen Charakters des Staatsanwalt Angermanns, in dessen Gestaltung sich der starke Unterschied bei der drastischen Strafverfolgung von Homosexuellen im Rahmen des berüchtigten Paragraphen 175 StGB im Verhältnis zur Ignoranz vieler Strafbehörden bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen zeigte. Auch die Frage der Schuld- und Strafzumessung bei den NS-Verbrechen wurde angesprochen und problematisiert – in diesem Falle passend zum Umstand, dass Verstöße gegen den §175 in der frühen BRD eher zu Verurteilungen und Gefängnisstrafen führten als die Beteiligung an zigtausendfachem Mord.
Die Rückmeldungen waren positiv: Während die Befassung mit den Geschwistern Scholl vorrangig auf die direkte Täter-Opfer-Konstellation zielt, sei der Blick auf die Strafverfolgung in der BRD neu und notwendigerweise anders. Die Weiter- bzw. Wiederbeschäftigung vieler NS-Täter in teils höchsten Ämtern von Staat und Wirtschaft sei aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbar.
Ein erkenntnisreicher Tag – mit großem Applaus für Frau Dr. Rauschenberger.