Änderung der Ausnahmeregelung für Schüler*innen zum 31.Januar 2022
Bitte beachten Sie, dass Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in den Schulferien nun einen aktuellen Testnachweis oder - soweit vorhanden - einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Die gilt vor allem auch im öffentlichen Nachverkehr oder für den Besuch von Einrichtungen, für die außerhalb der Ferien die Vorlage des Schülerausweises ausreichend ist. Nach dem Ende der Ferien erhalten Schüler*innen den Zutritt wie zuvor mit Vorlage des Schülerausweises. Diese Ausnahmeregelung ist derzeit für Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 17 Jahren bis zum 31. Januar 2022 befristet. Damit haben alle Personen in dieser Altersgruppe ausreichend Zeit, ein Impfangebot anzunehmen.